Vorstand
Statuten 2026
Zur Genehmigung an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 17. September 2026.
Die Statuten wurden an der ordentlichen GV vom 2. Juli 2026 verabschiedet und werden nach einer Anpassung an der ao. GV nochmals zur Abstimmung gebracht.
Abstimmung an der ao. GV
Die Statuten wurden am 2. Juli 2026 an der ordentlichen Generalversammlung angenommen. Bei der anschliessenden Prüfung durch den Verband wurden vier Punkte festgestellt, die in der eingereichten Fassung nicht vollständig enthalten waren. Diese Punkte wurden nun ergänzt und die angepassten Statuten werden an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 17. September 2026 nochmals zur Abstimmung gebracht. Mitglieder können die Statuten unten herunterladen oder an der ao. GV einsehen.
Was sind Statuten?
Die Statuten bilden den rechtlichen Rahmen des Vereins. Sie regeln die Grundstruktur: Zweck des Vereins, Mitgliederkategorien, Organe und deren Kompetenzen, Finanzierung sowie Haftung. Sie sind das massgebende Regelwerk, dem alle Mitglieder, Spieler und Funktionäre unterstellt sind. Operative Details wie Trainingszeiten, Spielplanung oder interne Abläufe sind nicht Gegenstand der Statuten. Diese werden vom Vorstand in separaten Reglementen und Weisungen geregelt und können flexibel angepasst werden.
Geschichte der Statuten
- Gründungsstatuten // 31. Oktober 1952 // Gründung des FC Wollishofen. Die ersten Statuten werden anlässlich der Vereinsgründung verabschiedet.
- Erste Nachträge // 12. Februar 1958 // Ergänzungen und Anpassungen zu den Gründungsstatuten.
- Vollständige Revision // 4. Juli 1974 / 2. Juli 1975 // Neue Statuten ersetzen die Gründungsstatuten und alle Nachträge. Diese Version ist seither, über 50 Jahre, gültig.
- Revision 2026 // Umfassende Überarbeitung durch den Vorstand. Ziel: Anpassung an die heutige Vereinsrealität, klarere Strukturen und moderne Grundsätze.
Was ändert sich und weshalb?
Die bisherigen Statuten stammen aus dem Jahr 1975. Der Spielbetrieb ist gewachsen, die Organisation komplexer geworden, und die Anforderungen von Verbänden haben sich weiterentwickelt. Ziel der Revision ist eine klare, praxistaugliche Grundlage, ohne die Identität und Werte des Vereins zu verändern.
- Ethik und Verhalten // Fairer, respektvoller Sport. Schutz von Kindern und Jugendlichen. Anerkennung der ethischen Grundsätze des Schweizer Sports.
- Haftung // Klare Regelung: Nur das Vereinsvermögen haftet. Keine persönliche Haftung der Mitglieder. Selbstversicherungspflicht.
- Spielkommission // Ständige Spielkommission (Spiko) für Aktiv- und Seniorenmannschaften. Kompetenzen und Berichterstattung geregelt.
- Vorstand // Interessenkonflikte müssen offengelegt werden. Zirkularbeschlüsse zulässig. Zeichnung kollektiv zu zweien.
- Finanzwesen // Einnahmequellen transparent dargestellt. Satz zum separaten Juniorenbudget gestrichen – entspricht der gelebten Praxis.
- Diverses // Korrekturen: Kasus Art. 14, Dopplung in Art. 17, Stimmrecht Art. 12, ZGB-Artikelnummer Art. 1.
Ergänzungen nach Verbandsprüfung
Diese vier Punkte waren in der an der ordentlichen GV verabschiedeten Version nicht explizit enthalten und wurden auf Anforderung des SFV/FVRZ ergänzt:
- Diskriminierungsverbot (Art. 2) // Der Verein lehnt ausdrücklich Diskriminierungen politischer, religiöser und ethnischer Art sowie aufgrund von Geschlecht oder Rasse ab.
- UEFA-Verweis (Art. 3) // Die Statuten, Reglemente und Beschlüsse des SFV, der UEFA, des FVRZ und der FIFA sind für Mitglieder und Funktionäre verbindlich.
- Geschlechtervertretung im Vorstand (Art. 21) // Im Vereinsvorstand sollen die Geschlechter nach Möglichkeit ausgewogen vertreten sein. Amtsperiode neu explizit geregelt (1 Jahr, Wiederwahlmöglichkeit, Empfehlung max. 12 Jahre).
- Umgang mit Vergünstigungen und Geschenken (Art. 21) // Vorstandsmitglieder dürfen keine Vergünstigungen erbitten oder annehmen, die mit ihrem Mandat in Zusammenhang stehen und einen mehr als symbolischen Wert haben.










